Schuleinschreibung

Wichtige Informationen

Am 2.12.2022 findet von 09:00 bis 11:30 ein Elterniformationstag für die Eltern der SchulanfängerInnen des Schuljahres 2023/24 statt.

Am 21.1.2023 ist die Schuleinschreibung.

Die Einladung zum Elterninformationstag sowie weitere Informationen als Download finden Sie unter Service/Downloads.

Allgemeine Schulpflicht

Wenn Ihr Kind bis inklusive 1. September diesen Jahres 6 Jahre alt geworden ist, beginnt mit dem ersten Montag im September die allgemeine Schulpflicht. Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten per Post eine Zuschrift der Bildungsdirektion, in der sie aufgefordert werden, ihr Kind im angegebenen Zeitraum an einer Volksschule möglichst in Wohnortnähe anzumelden. Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, sofern sie über die Schulreife verfügen.

Schuleinschreibung

Bitte nehmen Sie neben allen erforderlichen Dokumenten auch Ihr Kind zur Schuleinschreibung mit, damit sich die Direktion einen ersten Eindruck verschaffen und die Schulreife Ihres Kindes feststellen kann. Maßgeblich sind hierfür auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch. Wenn absehbar ist, dass Ihr Kind dem Unterricht nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, wird es einer Deutschförderklasse oder speziellen Deutschkursen zugeteilt.

Erforderliche Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • im Bedarfsfall Nachweis der Erziehungsberechtigung
  • e-Card (Sozialversicherungsnummer)
  • Übergangsportfolio aus dem Kindergarten
  • Stammblatt (ausgefüllt)
  • Elternfragebogen (ausgefüllt)
  • Eventuell vorhandene Befunde

Weiterführende Informationen