FAQ – Schulische Tagesbetreuung

Was heißt GANZTAGESSCHULE (GTS) in „getrennter Form“?

Am Vormittag Unterricht, am Nachmittag 50 Minuten betreute Lernstunde durch eine Lehrerin/ einen Lehrer der VS 1 und 2 in den Klassen.
Betreute Freizeit in der Zeit zw. Vormittagsunterricht und der Lernstunde, sowie nach der Lernstunde bis 17:00 in Gruppenräumen.
Der Schultag endet für Kinder, die unsere Ganztagsschule besuchen, nach der Lernstunde. Bis dahin zählt die Zeit zur Unterrichtszeit und kann, so wie am Vormittag auch, nur in „begründeten Fällen“ (z.B. Arztbesuch/ Krankheit) entschuldigt werden. Im Anschluss beginnt die schulische Nachmittagsbetreuung (SNMB).

Wer sind meine Ansprechpersonen?

Für die Gesamtleitung der Ganztagsschule ist Fr. Dir. Andrea Zöchling (VS2) zuständig.
Bei allgemeinen Fragen zum Freizeitteil steht Fr. Marie Bieger (Leiterin Freizeitteil) zur Verfügung.
Bei schulischen Angelegenheiten (Unterricht am Vormittag; Lernstunde am Nachmittag) ist die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer bzw. die Lehrerinnen und Lehrer der Lernstunde zuständig.
Bei Angelegenheiten zur Gruppe am Nachmittag ist die Lern- und Freizeitpädagogin/ der Lern- und Freizeitpädagoge der jeweiligen Gruppe zuständig.
Telefonnummern sowie Mailadressen entnehmen Sie bitte den Dokumenten im Anhang ganz unten!