Unsere Schule befindet sich in einem großen Gebäudekomplex am Bankmannring 21 in Korneuburg.
Das 1901 erbaute Volksschulgebäude, das ehemals eine „Knabenschule“ war, teilen wir uns mit der Volksschule 1 und der Schulischen Tagesbetreuung.
Die gemeinschaftliche Nutzung der Guggenberger Sporthallen und des großzügigen Sportplatzes von allen ansässigen Schulen, ermöglicht den Kindern ein tolles Angebot im Bereich Bewegung und Sport.
Die Volksschule 2 Korneuburg ist eine Ganztagesschule in nicht verschränkter Form, das bedeutet, dass Unterricht am Vormittag und Freizeitstunden am Nachmittag stattfinden. Die Hausübungen werden am Nachmittag in der Lernstunde erledigt.
Die Nachmittagsbetreuung ist nicht verpflichtend sondern erfolgt nach Anmeldung.
Im Sinne einer guten Zusammenarbeit legen wir großen Wert auf engen Kontakt zwischen der Klassenleitung und den Eltern.
Bitte zögern Sie nicht, sich bei eventuellen Unklarheiten zeitnah an die Lehrerin bzw. den Lehrer Ihres Kindes zu wenden. Auf diese Art und Weise können mögliche Schwierigkeiten zum Wohle Ihres Kindes schnell und effektiv aus dem Weg geräumt werden.
Auf welchem Weg die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes am besten zu erreichen sind, erfahren Sie zu Schulbeginn.
Unsere Regeln für ein gutes Miteinander
An unserer Schule bemühen wir uns, die bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler in einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts umzusetzen. Verständnis, Wertschätzung und Fürsorge für uns selbst und für andere sind uns wichtig. Konflikte und Meinungsverschiedenheiten wollen wir in gegenseitiger Achtung und in fairer Weise ansprechen und lösen.
Schülerinnen und Schüler, Lehrerkräfte und Schulleitung haben sich intensiv mit den Bedingungen für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Kindern und Erwachsenen beschäftigt und folgende Regeln erarbeitet:
Die Schulleitung
- hat unterrichtliche, erzieherische und administrative Aufgaben zu erfüllen
- muss sich regelmäßig von der Unterrichtsarbeit und dem Lernstand der Kinder überzeugen
- ist die Kontaktperson zwischen Schule, Kindern, Erziehungsberechtigten und Schulerhalter
- hat ein offenes Ohr für die Anliegen von Kindern, Eltern und LehrerInnen
Die Lehrkräfte
- pflegen eine möglichst enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten in allen Bereichen der Erziehung und des Unterrichtes
- begegnen anderen respektvoll und üben respektvollen Umgang mit allen Schulpartnern
- haben ihre Hauptaufgabe in einer gut vorbereiteten Unterrichts- und Erziehungsarbeit im Rahmen des Schulalltages
- beobachten den Lernfortschritt der Kinder laufend
- korrigieren nicht alle schriftlichen Arbeiten, um die Lernfreude und die Kreativität der Schülerinnen und Schüler zu erhalten
- benutzen ihr Handy während des Unterrichtes nur im Notfall
- sind ab dem Zeitpunkt für die Kinder verantwortlich, wenn diese das Schulhaus betreten. Ihre Verantwortung endet, wenn die Kinder die Schule verlassen
- sind nicht verantwortlich für den Aufenthalt der Kinder auf dem Schulweg und im Schulbus
Die Erziehungsberechtigten
- sind die ersten und wichtigsten ErzieherInnen der Kinder
- sind Vorbilder für die Kinder und unterstützen deren Lernen durch eine positive Einstellung zur Schule
- pflegen eine möglichst enge Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen in allen Bereichen der Erziehung und des Unterrichtes
- üben respektvollen Umgang mit allen Schulpartnern
- haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen
- sind für den Aufenthalt ihrer Kinder auf dem Schulweg und im Schulbus verantwortlich
- statten ihre Kinder mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln aus, um optimales Lernen zu ermöglichen
- sorgen für pünktliches und rechtzeitiges Eintreffen der Kinder in der Klasse
- geben ihren Kindern täglich eine ausgewogene und gesunde Jause mit, damit diese konzentriert und ausdauernd arbeiten können
- kontrollieren das Mitteilungsheft ihrer Kinder täglich
- entschuldigen ihr Kind bei Krankheit oder Verhinderung am ersten Tag schriftlich oder telefonisch zwischen 7:00 und 7:45
- melden anzeigenpflichtige Krankheiten (Neue Grippe) oder Parasitenbefall (Kopfläuse) sofort in der Schule
- teilen der Schule im Interesse ihrer Kinder aktuelle Änderungen von Adresse, Notfalltelefonnummer und Informationen über die Obsorge mit
- vereinbaren Gesprächstermine mit den Lehrerinnen außerhalb der Unterrichts- und Aufsichtszeit
Die Schülerinnen und Schüler
- begegnen anderen respektvoll. Dazu gehört auch ein freundlicher Gruß und eine höfliche Anrede der Erwachsenen
- bemühen sich um eine angemessene Alltagssprache
- halten sich an die, in der Klasse vereinbarten Klassen- und Gesprächsregeln
- halten Ordnung in der Klasse und in der Garderobe
- sind anderen gegenüber rücksichtsvoll und um friedliche Problemlösungen bemüht
- bitten eine Lehrerin um Hilfe wenn sie in eine Konfliktsituation geraten, die sie alleine nicht lösen können
- erledigen ihre Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft
- gehen mit eigenen und fremden Gegenständen sorgsam um
- haben auf ihren Schulsachen, Turnsachen und Hausschuhen ihre Namen stehen, damit sie Verlorenes wieder finden
- lassen ihr Handy während des Unterrichtes ausgeschaltet in der Schultasche
- lassen Gegenstände, die ablenken oder die Sicherheit gefährden, zu Hause
- halten das WC sauber
- dürfen nur vor oder nach dem Unterricht im Buffet einkaufen
- sind sich dessen bewusst, dass das Nichteinhalten der Regeln Konsequenzen hat
Unterrichtszeiten
Stunde | Uhrzeit |
---|---|
Einlass | ab 07:45 Uhr |
1. Stunde | 08:00 – 08:50 Uhr |
2. Stunde | 08:55 – 09:45 Uhr |
3. Stunde | 10:00 – 10:50 Uhr |
4. Stunde | 10:55 – 11:45 Uhr |
5. Stunde | 11:50 – 12:40 Uhr |
Wenn die vereinbarten Regeln für ein funktionierendes Zusammenleben an unserer Schule nicht eingehalten werden, hat das folgende Konsequenzen:
- Zurechtweisung durch den/die KlassenlehrerIn
- Belehrendes Gespräch durch den/die KlassenlehrerIn
- Entschuldigung für Fehlverhalten
- Wiedergutmachung eines entstandenen Schadens
- Benachrichtigung der Eltern
- Die Eltern werden von der Lehrkraft in die Schule gebeten, um weitere Maßnahmen und Vorgangsweisen zu besprechen ( eventuell auch mit Beiziehung von Beratungslehrer und Direktorin)
- Wenn notwendig: Einbeziehung des Pflichtschulinspektors